Ob das wirklich sinnvoll ist?

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat den kongolesischen Ex-Milizenführer Thomas Lubanga zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Das 2003 eingerichtete Tribunal verhängte damit erstmals in seiner Geschichte eine Strafe gegen einen Kriegsverbrecher. Lubanga war Mitte März der Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten in der Demokratischen Republik Kongo schuldig gesprochen worden. (übernommen de.yahoo.com)

Die Zeit, die Lubanga seit 2006 in Haft verbrachte, wird von der Strafe abgezogen, wie Richter Adrian Fulford sagte. Lubanga muss somit für weitere acht Jahre hinter Gitter. Die Anklage hatte 30 Jahre Haft gefordert.

In der Urteilsbegründung heißt es, die Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten sei ein “sehr schweres Verbrechen”. Kinder genössen einen besonderen Schutz, der durch mehrere internationale Verträge garantiert werde. Richter Fulford hob aber hervor, dass Lubanga während des gesamten Prozesses mit dem Gericht zusammengearbeitet habe. Er kritisierte zudem die Anklage, die den 51-Jährigen “unter ständigen und nicht gerechtfertigten Druck” gesetzt habe. Für eine Stellungnahme zum verhängten Strafmaß waren am Dienstag zunächst weder die Anklage noch die Verteidigung Lubangas zu erreichen.

Der frühere Kommandeur der Patriotischen Kräfte für die Befreiung des Kongo (FPLC) und mutmaßliche Gründer der Union Kongolesischer Patrioten (UPC) hatte während des Bürgerkriegs in der ostkongolesischen Provinz Ituri 2002 und 2003 tausende Kindersoldaten zwangsrekrutieren und in Ausbildungslagern schlagen und mit Drogen gefügig machen lassen. Seine Milizen holten die Kinder aus ihren Häusern und Schulen. Seit dem Beginn des Konflikts im Kongo 1999 sollen laut Menschenrechtsaktivisten rund 60.000 Menschen in dem zentralafrikanischen Land getötet worden sein.

Lubanga war 2006 nach Den Haag überstellt worden, Anfang 2009 begann der Prozess gegen ihn. Während der insgesamt 204 Prozesstage riefen Staatsanwaltschaft und Verteidigung mehr als 60 Zeugen auf. Auch frühere Kindersoldaten kamen zu Wort. Lubanga hatte auf nicht schuldig plädiert. Bei einer Anhörung im Juni sagte er, der Schuldspruch vom März habe ihn getroffen “wie eine Kugel ins Gesicht”. Er werde als Warlord dargestellt, dabei habe er nie Zwangsrekrutierungen von Kindersoldaten “akzeptiert oder toleriert”.

Das Gericht muss nun entscheiden, wo Lubanga seine Haftstrafe absitzen wird. Bislang haben sich sechs Staaten bereit erklärt, vom IStGH Verurteilte in ihren Gefängnissen aufzunehmen: Belgien, Finnland, Großbritannien, Mali, Österreich und Serbien. Der IStGH ist das erste dauerhaft eingerichtete internationale Gericht, das Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen aufklären soll.

Die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Europaparlament, die deutsche Grünen-Politikerin Barbara Lochbihler, begrüßte das Urteil. Es stärke den “weltweiten Einsatz gegen Straflosigkeit” und werde eine “große Signalwirkung” für Länder haben, in denen nach wie vor Kindersoldaten eingesetzt würden. Es zeige, dass der Einsatz von Kindersoldaten “von der internationalen Staatengemeinschaft geächtet und geahndet wird”.

Datenpanne beim BKA (übernommen vom newsburger.de)

Berlin – Beim Bundeskriminalamt (BKA) und bei der Bundespolizei ist es zu einer schwerwiegenden Datenpanne gekommen. Nach Informationen der “Bild am Sonntag” wurden Beweismittel in Ermittlungsverfahren beider Polizeibehörden aufgrund eines Softwarefehlers drei Monate lang unbemerkt gelöscht.

Betroffen sind Daten aus der so genannten Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), wie sie in Ermittlungen gegen Schwerkriminelle und Terroristen gesammelt werden. Dabei handelt es sich um abgehörte Telefongespräche, mitgelesene E-Mails, Kurzmitteilungen (SMS) und Telefaxe sowie die Lokalisierung von Mobiltelefonen (Funkzellenabfrage).

Das BKA bestätigte die Datenverluste auf Anfrage gegenüber “Bild am Sonntag”. Demnach wurden ältere Datensätze, die von einem sogenannten Onlinespeicher in ein Langzeitarchiv ausgelagert werden sollten, aufgrund eines Sofwarefehlers unwiederbringlich vernichtet.

Bemerkt wurde die Datenpanne erst im Februar von Technikern der Firma Syborg, die die vertraulichen Daten im Auftrag der Polizei verwaltet. Nach Angaben der saarländischen Firma hatte der Softwarefehler dazu geführt, dass vom 14. Dezember 2011 bis zum 10. Februar 2012 am BKA-Standort Wiesbaden systematisch Daten aus TKÜ-Maßnahmen des BKA und der Bundespolizei gelöscht wurden.

Das BKA legt Wert auf die Feststellung, dass die Datenlöschungen nicht die Ermittlungen gegen Mitglieder und Unterstützer des “Nationalsozialistischen Untergrundes” betreffen. Das BKA räumt zwar ein, dass es “in einzelnen anderen Ermittlungsverfahren” zu Datenverlusten gekommen ist, relativiert jedoch den dadurch entstandenen Schaden. Alle für die Ermittlungsverfahren relevanten Inhalte seien zuvor ausgewertet und aktenkundig gemacht worden. “Auch davon wurden die Staatsanwaltschaften entsprechend informiert”, teilt das BKA mit.

Rechtsexperten bewerten die Löschung von Ermittlungsdaten dem Bericht zufolge deutlich kritischer. Der Berliner Strafrechtler und Juraprofessor Alexander warnt in “Bild am Sonntag”: “Wenn den Strafverfolgern Originaldaten aus Überwachungsmaßnahmen verloren gehen und auch keine wörtlichen Abschriften von Mitschnitten, E-Mails oder anderen Nachrichten vorhanden sind, ist das problematisch. Liegen nur noch Auswertungen seitens der Ermittler vor, haben diese nur noch einen Beweiswert von minderer Qualität. Das kann sich auch auf eine Verurteilung auswirken.”