Datenpanne beim BKA (übernommen vom newsburger.de)

Berlin – Beim Bundeskriminalamt (BKA) und bei der Bundespolizei ist es zu einer schwerwiegenden Datenpanne gekommen. Nach Informationen der “Bild am Sonntag” wurden Beweismittel in Ermittlungsverfahren beider Polizeibehörden aufgrund eines Softwarefehlers drei Monate lang unbemerkt gelöscht.

Betroffen sind Daten aus der so genannten Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), wie sie in Ermittlungen gegen Schwerkriminelle und Terroristen gesammelt werden. Dabei handelt es sich um abgehörte Telefongespräche, mitgelesene E-Mails, Kurzmitteilungen (SMS) und Telefaxe sowie die Lokalisierung von Mobiltelefonen (Funkzellenabfrage).

Das BKA bestätigte die Datenverluste auf Anfrage gegenüber “Bild am Sonntag”. Demnach wurden ältere Datensätze, die von einem sogenannten Onlinespeicher in ein Langzeitarchiv ausgelagert werden sollten, aufgrund eines Sofwarefehlers unwiederbringlich vernichtet.

Bemerkt wurde die Datenpanne erst im Februar von Technikern der Firma Syborg, die die vertraulichen Daten im Auftrag der Polizei verwaltet. Nach Angaben der saarländischen Firma hatte der Softwarefehler dazu geführt, dass vom 14. Dezember 2011 bis zum 10. Februar 2012 am BKA-Standort Wiesbaden systematisch Daten aus TKÜ-Maßnahmen des BKA und der Bundespolizei gelöscht wurden.

Das BKA legt Wert auf die Feststellung, dass die Datenlöschungen nicht die Ermittlungen gegen Mitglieder und Unterstützer des “Nationalsozialistischen Untergrundes” betreffen. Das BKA räumt zwar ein, dass es “in einzelnen anderen Ermittlungsverfahren” zu Datenverlusten gekommen ist, relativiert jedoch den dadurch entstandenen Schaden. Alle für die Ermittlungsverfahren relevanten Inhalte seien zuvor ausgewertet und aktenkundig gemacht worden. “Auch davon wurden die Staatsanwaltschaften entsprechend informiert”, teilt das BKA mit.

Rechtsexperten bewerten die Löschung von Ermittlungsdaten dem Bericht zufolge deutlich kritischer. Der Berliner Strafrechtler und Juraprofessor Alexander warnt in “Bild am Sonntag”: “Wenn den Strafverfolgern Originaldaten aus Überwachungsmaßnahmen verloren gehen und auch keine wörtlichen Abschriften von Mitschnitten, E-Mails oder anderen Nachrichten vorhanden sind, ist das problematisch. Liegen nur noch Auswertungen seitens der Ermittler vor, haben diese nur noch einen Beweiswert von minderer Qualität. Das kann sich auch auf eine Verurteilung auswirken.”